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UG gründen

Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, bietet eine attraktive Möglichkeit für Gründer mit begrenztem Startkapital, eine haftungsbeschränkte Firma zu etablieren. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gründung einer UG – von den Voraussetzungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den praktischen Schritten zur Umsetzung.

Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?

Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit dem Hauptmerkmal, dass sie bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden kann. Damit ist sie besonders für Existenzgründer interessant, die eine haftungsbeschränkte Unternehmensform bevorzugen, jedoch nicht sofort das Mindestkapital einer klassischen GmbH aufbringen möchten.

Vorteile der UG:

Nachteile der UG:

Voraussetzungen für die Gründung einer UG

Um eine UG ins Leben zu rufen, müssen bestimmte rechtliche und formale Anforderungen erfüllt werden. Diese umfassen:

UG gründen: Kosten und Dauer

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) bringt verschiedene Kosten mit sich. Diese setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Wie hoch sind die Gründungskosten einer UG?

In der Praxis bewegen sich die Gesamtkosten für die Gründung einer UG zwischen 400 Euro in der günstigsten Variante und 1.500 bis 2.000 Euro, wenn zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Wie lange dauert die Gründung einer UG?

Die Gründung einer UG lässt sich in drei Phasen unterteilen:

Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der UG-Gründung?

Die gesamte Gründung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, wobei einige Punkte den Prozess beschleunigen oder verzögern können:

Um die Gründung möglichst effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, mehrere Schritte parallel vorzubereiten, anstatt sie nacheinander abzuarbeiten. Eine strukturierte Planung kann den Prozess erheblich beschleunigen.

UG-Vertrag & Wichtige Dokumente

Bevor eine Unternehmergesellschaft (UG) gegründet werden kann, müssen bestimmte rechtliche und organisatorische Aspekte geklärt sein. Fehlende oder unklare Angaben können dazu führen, dass der Notar die Beurkundung verweigert. In solchen Fällen muss ein neuer Notartermin vereinbart werden, was den Gründungsprozess verzögern kann.

Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die Wahl des Firmennamens. Falls das Amtsgericht den Namen ablehnt, kann die Handelsregistereintragung nicht erfolgen, wodurch erneut eine Anpassung und ein weiterer Notartermin notwendig werden.

Auch nach der Gründung können vertraglich unklare oder unzureichende Regelungen zwischen den Gesellschaftern zu Problemen führen. Unstimmigkeiten über Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder Entscheidungsprozesse lassen sich durch eine gut durchdachte Vertragsgestaltung von Anfang an vermeiden.

Durch eine sorgfältige Planung im Vorfeld lassen sich Verzögerungen vermeiden und potenzielle Konflikte unter den Gesellschaftern reduzieren.

#1 Musterprotokoll oder individueller UG-Vertrag?

Wer eine UG gründen möchte, hat zwei Möglichkeiten: das Musterprotokoll oder einen individuell angepassten Gesellschaftsvertrag (UG-Satzung). Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, je nach Anzahl der Gesellschafter und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens.

Musterprotokoll – Die kostengünstige Lösung

Das Musterprotokoll bietet eine vereinfachte Gründungsmethode nach §2 Abs. 1a GmbHG und ist die schnellste sowie günstigste Variante. Allerdings kann es nur genutzt werden, wenn maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer die UG gründen.

Da das Musterprotokoll bereits festgelegte Standardregelungen enthält, sind keine Änderungen oder Ergänzungen möglich. Es deckt nur die grundlegenden Anforderungen der Gesellschaft ab und ist daher vor allem für Einzelgründer eine praktische und kosteneffiziente Wahl.

Der UG-Vertrag – Bessere Wahl für mehrere Gründer

Wenn die UG von mehreren Personen gegründet wird, ist ein individueller UG-Vertrag, auch UG-Satzung genannt, meist die bessere Wahl. In diesem Vertrag können wichtige Regelungen festgelegt werden, die über die Standardinhalte des Musterprotokolls hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:

Für viele Gründungen reicht eine Standard-Satzung aus, die bei Bedarf angepasst und von einem Notar beurkundet werden kann. Solche Vorlagen sind für Gründer eine solide Grundlage, um Streitigkeiten und Unklarheiten im Geschäftsverlauf zu vermeiden.

Individueller UG-Vertrag durch Anwalt – Wann ist er notwendig?

Für besonders komplexe Gründungsmodelle oder wenn spezielle Regelungen erforderlich sind, kann ein maßgeschneiderter UG-Vertrag von einem Anwalt erstellt werden. Allerdings ist dies meist mit höheren Kosten verbunden – oft etwa 200 Euro pro Stunde. Daher lohnt sich diese Variante nur, wenn die Gesellschaft individuelle Anforderungen hat, die nicht durch eine Standard-Satzung abgedeckt werden können.

Welche Variante für Ihre UG die beste Wahl ist, hängt von der Anzahl der Gesellschafter und den langfristigen Zielen des Unternehmens ab. Wer mit mehreren Personen gründet, profitiert von einem individuellen Vertrag mit flexiblen Regelungen. Einzelgründer können hingegen meist mit dem Musterprotokoll eine schnelle und kostengünstige Gründung durchführen.

#2 Festlegung von Stammkapital und Geschäftsanteilen

Egal ob Sie sich für das Musterprotokoll oder einen individuellen UG-Vertrag entscheiden – die Höhe des Stammkapitals muss bei der Gründung festgelegt werden. Zwar kann eine UG theoretisch mit nur 1 Euro gegründet werden, doch in der Praxis ist das kaum sinnvoll.

Warum 1 Euro Stammkapital nicht ausreicht

Die UG übernimmt in der Regel die Gründungskosten, die mehrere Hundert Euro betragen können. Wenn das Stammkapital zu niedrig angesetzt wird, besteht bereits bei der ersten Rechnung ein Insolvenzrisiko. Um dies zu vermeiden, enthält das Musterprotokoll einen Passus, wonach die Gesellschaft höchstens 300 Euro der Gründungskosten übernehmen darf – alles darüber hinaus muss vom Gesellschafter getragen werden. Eine ähnliche Klausel kann auch in einem individuellen UG-Vertrag aufgenommen werden.

Doch selbst wenn diese Regelung existiert, bleibt das Problem bestehen: Laufende Kosten wie Büromiete, Softwarelizenzen oder erste betriebliche Anschaffungen können schnell dazu führen, dass das Startkapital nicht ausreicht. Zwar gibt es die Möglichkeit, dass Gesellschafter Darlehen an die UG geben oder eine Kapitalerhöhung beschließen, jedoch bedeutet dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand und möglicherweise erneute Notarkosten.

Daher gilt die Empfehlung, ein Stammkapital von mindestens 1.000 Euro anzusetzen. Wenn mehr Kapital zur Verfügung steht, kann eine höhere Einlage die Liquidität der UG verbessern und unerwartete Kosten besser auffangen.

Verteilung der Geschäftsanteile

Wenn die UG von mehreren Personen gegründet wird, muss festgelegt werden, wer wie viele Geschäftsanteile hält. Diese Anteile bestimmen unter anderem:

In der Regel richtet sich die Verteilung der Anteile nach dem eingebrachten Stammkapital. Wer beispielsweise 60 % des Stammkapitals einzahlt, erhält in den meisten Fällen auch 60 % der Anteile und Stimmrechte. Es sind jedoch auch andere Modelle denkbar, etwa wenn ein Gesellschafter mehr Kapital einbringt, während ein anderer operative Aufgaben übernimmt. In solchen Fällen können individuelle Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Die Festlegung von Stammkapital und Anteilen ist ein entscheidender Schritt bei der UG-Gründung, da sie langfristig die Struktur und Entscheidungsprozesse innerhalb des Unternehmens bestimmt.

#3 Wer übernimmt die Geschäftsführung?

Jede Unternehmergesellschaft (UG) benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Die Bestellung dieser Person(en) erfolgt während des Notartermins, bei dem auch der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll unterzeichnet wird. In letzterem muss der Geschäftsführer direkt eingetragen werden. Daher sollte bereits vor der Gründung festgelegt werden, wer diese Rolle übernehmen wird.

Wer kann Geschäftsführer der UG werden?

Grundsätzlich kann die Geschäftsführung von einem Gesellschafter (geschäftsführender Gesellschafter) oder einer externen Person (angestellter Fremdgeschäftsführer) übernommen werden.

Das Gesetz (§ 6 Abs. 2 GmbHG) stellt dabei folgende Anforderungen:

Einschränkungen bei der Bestellung eines Geschäftsführers

Nicht jeder darf diese Position übernehmen. Ausgeschlossen sind:

Haftung der Gesellschafter bei fehlerhafter Bestellung

Wird eine Person zum Geschäftsführer ernannt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können die Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden. Falls durch diese falsche Bestellung ein Schaden entsteht, müssen sie unter Umständen finanziell dafür einstehen. Daher ist es wichtig, die Auswahl der Geschäftsführung sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig festzulegen.

#4 Wahl des Unternehmenssitzes

Laut §4a GmbHG muss eine Unternehmergesellschaft (UG) ihren offiziellen Sitz in Deutschland haben. Diese Adresse wird im Gesellschaftsvertrag oder im Musterprotokoll festgelegt und beim Notartermin beurkundet.

Warum ist die Wahl des Firmensitzes wichtig?

Der Firmenstandort ist nicht nur eine formale Angabe, sondern hat auch praktische Auswirkungen. Jede Änderung des Firmensitzes muss beim Handelsregister gemeldet und von einem Notar bestätigt werden. Außerdem müssen Behörden, Geschäftspartner und Kunden über die neue Adresse informiert werden. Das kann mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein.

Daher lohnt es sich, sich schon vor der Gründung Gedanken darüber zu machen, wo die UG langfristig ansässig sein soll.

Privatadresse als Firmensitz – Geht das?

Viele Gründer überlegen, ihre Wohnadresse als Firmensitz zu verwenden. Das kann jedoch problematisch sein, insbesondere wenn Miet- oder Eigentumsverträge eine gewerbliche Nutzung nicht zulassen. In solchen Fällen sollte vorab die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung eingeholt werden, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Wer auf eine flexible Lösung setzt, kann sich alternativ für ein virtuelles Büro oder einen Coworking Space entscheiden, um eine repräsentative Geschäftsadresse anzugeben, ohne sich langfristig an einen physischen Standort binden zu müssen.

#5 Die Wahl des richtigen Firmennamens

Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) gibt es große Freiheiten bei der Namenswahl. Ob Personennamen, beschreibende Begriffe oder Fantasienamen – alles ist möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Firmenname den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthält.

Was macht einen guten Firmennamen aus?

Der Firmenname ist oft ein zentraler Bestandteil der Außendarstellung und sollte einprägsam sein, um im Gedächtnis der Kunden zu bleiben. Daher lohnt es sich, Zeit in die Namensfindung zu investieren. Neben Kreativität ist aber auch eine rechtliche Prüfung notwendig.

Welche Anforderungen muss der Firmenname erfüllen?

Das Amtsgericht prüft den Namen vor der Eintragung ins Handelsregister. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:

Wie kann man die Eintragungsfähigkeit prüfen?

Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten eine unverbindliche Namensprüfung an. Diese Einschätzung gibt eine erste Orientierung, ob der Name handelsrechtlich zulässig ist. In Berlin kostet dieser Service beispielsweise 45 Euro für zwei Namen und dauert etwa 10 Tage.

Markenschutz nicht vergessen!

Die Eintragung ins Handelsregister bedeutet nicht automatisch, dass der Firmenname auch markenrechtlich geschützt ist. Eine Markenrecherche ist daher wichtig, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wer langfristig plant, kann den Firmennamen auch direkt als Marke anmelden.

Änderung des Firmennamens – Aufwand vermeiden

Falls der Name später geändert werden muss, ist dies nur mit einem erneuten Notartermin sowie Anpassungen in vielen behördlichen und geschäftlichen Dokumenten möglich. Daher lohnt es sich, bereits vor der Gründung genügend Zeit in die Namensfindung zu investieren, um spätere Änderungen und Zusatzkosten zu vermeiden.

#6 Was versteht man unter dem Unternehmensgegenstand?

Der Unternehmensgegenstand beschreibt die geschäftliche Tätigkeit einer Unternehmergesellschaft (UG) und ist ein Pflichtbestandteil des Gesellschaftsvertrags.

Warum ist der Unternehmensgegenstand wichtig?

Diese Beschreibung definiert nicht nur den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit, sondern auch den Handlungsrahmen der Geschäftsführung. Daher sollte die Formulierung gut durchdacht sein:

Wie wird der Unternehmensgegenstand geprüft?

Das Amtsgericht überprüft bei der UG-Gründung, ob der Unternehmensgegenstand präzise genug formuliert ist. In vielen Fällen bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) eine Prüfung des Unternehmensgegenstands an – oft in Kombination mit der Namensprüfung.

Auch der Notar prüft die Angaben im Gesellschaftsvertrag und kann auf problematische Formulierungen hinweisen. Falls Änderungen nötig sind, lassen sie sich in diesem Stadium noch anpassen.

Bessere Vorbereitung spart Zeit

Da eine spätere Änderung des Unternehmensgegenstands mit zusätzlichen Notarkosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist, lohnt es sich, diesen Punkt bereits vor der Gründung gründlich zu überdenken. Eine klare und dennoch flexible Formulierung hilft dabei, zukünftige Anpassungen zu vermeiden.

#7 Die Wahl des richtigen Geschäftskontos

Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist ein Geschäftskonto unerlässlich, da das Stammkapital dort eingezahlt werden muss. Ohne diese Einzahlung kann der Notar die Anmeldung beim Handelsregister nicht vornehmen, was die gesamte Gründung verzögern würde.

Welche Bank bietet Geschäftskonten für eine UG an?

Nicht jede Bank stellt Geschäftskonten für Unternehmergesellschaften zur Verfügung. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig nach einer geeigneten Bank zu suchen. Außerdem gibt es große Unterschiede bei den Eröffnungszeiten: Während einige Banken den Kontoantrag innerhalb weniger Tage bearbeiten, kann es bei anderen deutlich länger dauern.

So vermeiden Sie Verzögerungen

Um eine reibungslosen Gründung zu gewährleisten, sollten Sie sich bereits vor dem Notartermin mit der Wahl des Geschäftskontos befassen. Sobald das Konto eröffnet ist, kann das Stammkapital eingezahlt werden – erst danach erfolgt die endgültige Eintragung ins Handelsregister.

Ein frühzeitiger Antrag auf Kontoeröffnung hilft, unnötige Wartezeiten zu vermeiden und den Gründungsprozess ohne Verzögerungen abzuschließen.

Der Notartermin: Wichtige Hinweise für die UG-Gründung

Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) wird erst durch die Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dafür ist ein Notartermin erforderlich, bei dem die Gründungsdokumente beurkundet werden.

Rechtzeitig einen Notartermin vereinbaren

Wer eine UG gründen möchte, sollte sich frühzeitig um einen Notartermin kümmern, da Wartezeiten von mehreren Wochen möglich sind. Manche Gründer weichen sogar auf andere Städte aus, um schneller einen Termin zu bekommen.

Welche Dokumente werden für die Handelsregister-Anmeldung benötigt?

Beim Notartermin müssen folgende Unterlagen bereitliegen:

Der Notar wird alle Dokumente verlesen und beurkunden. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollten alle relevanten Punkte bereits vorab geklärt werden.

Die UG in Gründung (UG i.G.)

Nach der notariellen Beurkundung entsteht zunächst eine Vorgesellschaft (auch Gründungsgesellschaft genannt). Ab diesem Moment darf das Unternehmen offiziell auftreten, muss jedoch den Zusatz „in Gründung“ (i.G.) im Namen führen. Beispiel:

👉 Beispiel GmbH UG (haftungsbeschränkt) i.G.

Wichtige Hinweise zur Haftung

In dieser Übergangsphase ist die Haftung nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften noch mit ihrem privaten Vermögen, wenn Verträge oder Verbindlichkeiten eingegangen werden. Daher sollte in dieser Phase vorsichtig agiert werden – insbesondere bei größeren Verpflichtungen wie Mietverträgen oder Liefervereinbarungen.

Tatsächlich existiert sogar schon vor der offiziellen UG i.G. eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft, sobald sich Gründer dazu entschließen, gemeinsam eine UG ins Leben zu rufen. Auch in dieser Phase besteht private Haftung.

Schnelle Einzahlung des Stammkapitals – Eintragungsprozess beschleunigen

Der nächste Schritt nach der Beurkundung ist die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto. Ohne diesen Schritt kann die UG nicht ins Handelsregister eingetragen werden.

Ablauf:
Stammkapital auf das Geschäftskonto einzahlen
Einzahlungsbeleg an den Notar senden
Notar übermittelt die Anmeldung ans Amtsgericht

Wenn die Eröffnung des Geschäftskontos zu lange dauert oder erst nach dem Notartermin begonnen wird, verzögert sich die Handelsregistereintragung erheblich.

Prüfung durch das Amtsgericht & Handelsregistereintrag

Das zuständige Amtsgericht überprüft die Anmeldung und trägt die UG ins Handelsregister ein.

Bevor die UG offiziell eingetragen wird, erhält das Unternehmen eine Rechnung für die Amtsgebühren. Erst nach Begleichung dieser Rechnung erfolgt die endgültige Eintragung und Veröffentlichung im Handelsregister.

Nach der Eintragung kann die UG den Zusatz „i.G.“ im Namen weglassen.

Vorsicht vor Betrugsmaschen nach der Eintragung

Nach der Veröffentlichung im Handelsregister erhalten viele frisch gegründete UGs gefälschte Rechnungen für angebliche Registereinträge oder Verzeichnisgebühren. Diese Schreiben wirken oft täuschend echt.

👉 Solche Rechnungen sollten nicht bezahlt werden!
👉 Offizielle Gebühren werden ausschließlich von bekannten Behörden wie dem Amtsgericht oder Finanzamt in Rechnung gestellt.

Falls Unsicherheit besteht, lohnt sich eine kurze Prüfung oder Rückfrage beim Notar.

Nach der UG-Gründung: Die nächsten Schritte

Nach der Handelsregistereintragung ist die Gründung noch nicht vollständig abgeschlossen. Es fehlen noch einige wichtige Schritte, wie:

Mit diesen letzten Schritten kann die UG dann voll durchstarten.

Nach der Eintragung ins Handelsregister: Weitere Anmeldungen für die UG

Sobald die Unternehmergesellschaft (UG) offiziell im Handelsregister eingetragen wurde, sind weitere administrative Schritte erforderlich. Die Anmeldung bei verschiedenen Behörden und Ämtern ist notwendig, um den Geschäftsbetrieb vollständig aufnehmen zu können. Dazu gehören unter anderem:

#1 Anmeldung der UG beim Gewerbeamt

Nach der Eintragung ins Handelsregister ist der nächste Schritt die Anmeldung der UG beim Gewerbeamt. Dafür ist das Gewerbeamt zuständig, das für den Unternehmenssitz der UG verantwortlich ist.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?
Besondere Anforderungen beachten

Für bestimmte Geschäftsbereiche sind zusätzliche Nachweise erforderlich:

Erlaubnispflichtige Tätigkeiten müssen durch entsprechende Genehmigungen belegt werden.
Nicht-EU-Gründer benötigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.
✔ Handwerksbetriebe müssen eine Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer vorlegen.

Bevor die Anmeldung erfolgt, sollten Gründer prüfen, ob für ihre Tätigkeit besondere Anforderungen gelten. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Verzögerungen.

#2 Anmeldung der UG beim Finanzamt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung muss die Unternehmergesellschaft (UG) beim Finanzamt registriert werden. Dafür ist das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erforderlich.

Wo wird der Fragebogen eingereicht?
Warum ist der Fragebogen wichtig?

Die UG erhält nach der Anmeldung vom Finanzamt eine Steuernummer. Diese wird benötigt, um Rechnungen ausstellen zu können. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.

Welche Angaben enthält der Fragebogen?

Neben den Grunddaten der UG (z. B. Firmenname, Sitz, Gesellschafter) sind auch Angaben zur zukünftigen Geschäftstätigkeit erforderlich:

Einschätzung von Umsatz und Gewinn
Erwartete Umsatzsteuer-Zahlungen
Voraussichtliche Lohnsteuerzahlungen (falls Mitarbeiter eingestellt werden)

Besonderheit bei der UG-Gründung

Die Eröffnungsbilanz der UG muss ebenfalls eingereicht werden. Diese gibt einen Überblick über das anfängliche Stammkapital und erste Ausgaben.

Eine sorgfältige Bearbeitung des Fragebogens ist wichtig, um Verzögerungen bei der Steuernummer-Vergabe zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.

#3 Anmeldung bei der IHK oder HWK

Nach der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtend – je nach Art des Unternehmens entweder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).

Wann muss sich eine UG bei der IHK anmelden?

Alle Gewerbebetriebe, die kein Handwerk ausüben, sind automatisch pflichtige Mitglieder der örtlichen IHK. Damit verbunden sind jährliche Beiträge, deren Höhe sich nach dem Umsatz und Gewinn des Unternehmens richtet.

Wann ist eine Anmeldung bei der HWK erforderlich?

Wenn die UG im Bereich Handwerk oder handwerksähnlichen Berufen tätig ist, muss sie stattdessen Mitglied der Handwerkskammer (HWK) werden. Diese Registrierung ist ebenfalls verpflichtend und wird über die zuständige Handwerkskammer am Unternehmenssitz abgewickelt.

Wer unsicher ist, ob die UG der IHK oder HWK zugeordnet wird, kann dies bei der jeweiligen Kammer vorab klären.

#4 Anmeldung der UG bei der Berufsgenossenschaft (BG)

Ein oft übersehener, aber obligatorischer Schritt bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) – der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen.

Warum ist die Anmeldung bei der BG erforderlich?

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu registrieren. Die BG ist für die gesetzliche Unfallversicherung verantwortlich und schützt Unternehmen sowie ihre Beschäftigten vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche, in der die UG tätig ist. Beispiele:

Bauwirtschaft → BG Bau
Handel & Logistik → BG Handel und Warenlogistik
Gastgewerbe → BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Registrierung kann online über das zentrale Portal der BGs erfolgen. Es ist ratsam, die Anmeldung direkt nach der Gewerbeanmeldung durchzuführen, um Verzögerungen oder mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.

#5 Betriebsnummer für die UG beantragen

Sobald die Unternehmergesellschaft (UG) Mitarbeiter beschäftigen möchte, ist eine Betriebsnummer erforderlich. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und dient zur sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung von Angestellten.

Warum ist die Betriebsnummer wichtig?
Wie beantragt man eine Betriebsnummer?

Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Betriebsnummer kostenlos aus. Der Antrag kann online oder telefonisch gestellt werden. Die Vergabe erfolgt in der Regel zeitnah, sodass dieser Schritt problemlos in den Gründungsprozess integriert werden kann.

Da die Anmeldung keine Verpflichtungen mit sich bringt, ist es ratsam, die Betriebsnummer direkt zu beantragen, um bei späterer Personaleinstellung keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu haben.

#6 Eintragung ins Transparenzregister

ede Unternehmergesellschaft (UG) muss im Transparenzregister registriert werden. Dort werden die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens erfasst.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?

Als wirtschaftlich Berechtigt gelten alle natürlichen Personen, die:

Direkt oder indirekt mindestens 25 % der Unternehmensanteile halten
Mindestens 25 % der Stimmrechte besitzen oder durch andere Vereinbarungen Kontrolle ausüben

Falls kein Gesellschafter diese Schwelle überschreitet, müssen stattdessen die Geschäftsführer der UG ins Transparenzregister eingetragen werden.

Wie erfolgt die Eintragung?

Da die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte dieser Schritt unmittelbar nach der Gründung erledigt werden, um Bußgelder zu vermeiden.

UG online gründen – Digitale Möglichkeiten nutzen

Seit dem 1. August 2022 ist es in Deutschland möglich, eine Unternehmergesellschaft (UG) vollständig online zu gründen. Mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde das Verfahren vereinfacht, sodass ein persönlicher Termin beim Notar nicht mehr zwingend erforderlich ist. Stattdessen erfolgt die Beurkundung über eine Videokonferenz.

Wie funktioniert die Online-Gründung?

  1. Unterlagen vorbereiten & einreichen
    Die erforderlichen Dokumente werden im Vorfeld an den Notar gesendet, der diese elektronisch aufbereitet.

  2. Videokonferenz mit dem Notar
    In einem Online-Meeting verliest der Notar die Urkunde. Anschließend erfolgt die digitale Unterschrift der Gesellschafter mittels einer Fern-Signatur.

  3. Eintragung ins Handelsregister
    Nach der Beurkundung übermittelt der Notar alle Dokumente an das zuständige Handelsregister, wie es auch beim herkömmlichen Verfahren der Fall ist.

Vorteile der Online-Gründung

Komplette Unterstützung für eine schnelle Gründung

Wer den Gründungsprozess zusätzlich beschleunigen und sich um organisatorische Details nicht selbst kümmern möchte, kann auf ein Gründungsservice-Paket zurückgreifen. Solche Angebote helfen nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Eröffnung des Geschäftskontos und der Behördenanmeldung, sodass die UG schnell und unkompliziert startklar ist.

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