Der Start in die Selbstständigkeit beginnt mit der richtigen Anmeldung deines Unternehmens. Ein Kleingewerbe bietet dir viele Vorteile, darunter eine vereinfachte Buchführung und geringere steuerliche Verpflichtungen. Doch welche Schritte sind notwendig, um dein Kleingewerbe offiziell zu registrieren? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Was ist ein Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist eine Form der gewerblichen Tätigkeit, die sich durch geringe Umsätze und eine vereinfachte steuerliche Behandlung auszeichnet. Die Anmeldung erfolgt in der Regel beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde. Wichtig zu wissen: Auch wenn du nur nebenberuflich tätig bist, kann eine Gewerbeanmeldung erforderlich sein.
Vorteile eines Kleingewerbes:
- Keine Pflicht zur doppelten Buchführung
- Keine Umsatzsteuerpflicht bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
- Geringe bürokratische Hürden bei der Anmeldung
So beantragst du deinen Gewerbeschein
Der erste Schritt zur offiziellen Gründung deines Kleingewerbes führt zum Gewerbeamt. Bevor du dein Gewerbe anmeldest und den Gewerbeschein erhältst, solltest du sicherstellen, dass du alle notwendigen Voraussetzungen erfüllst und die erforderlichen Dokumente vorbereitest. Die gute Nachricht: Ein Eintrag ins Handelsregister ist für Kleingewerbetreibende nicht erforderlich.
Kleingewerbe oder Alternative: Welche Form passt zu dir?
Viele angehende Unternehmer fragen sich: Muss ich ein Kleingewerbe anmelden? Die klare Antwort: Nein, es ist keine Pflicht. Die Entscheidung liegt bei dir. Ein Kleingewerbe ist eine beliebte Option für kleine Unternehmen mit einem Umsatz unter 800.000 € und einem Gewinn unter 80.000 €. Solange diese Grenzen nicht überschritten werden, gelten weniger strenge rechtliche Vorschriften, da kein Handelsregistereintrag erforderlich ist.
Das bedeutet konkret:
✅ Keine Notarpflicht bei der Gründung
✅ Kein Eintrag ins Handelsregister
✅ Einfachere Buchhaltung im Vergleich zu handelsrechtlich geführten Unternehmen
Wer jedoch eine GmbH, UG oder ein kaufmännisches Unternehmen (e.K.) gründen möchte, muss zwingend einen Notar aufsuchen, sich ins Handelsregister eintragen lassen und umfangreichere Buchhaltungs- und Berichtspflichten erfüllen.
Ein entscheidender Nachteil des Kleingewerbes: Die persönliche Haftung. Als Kleingewerbetreibender haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen. Wenn du dieses Risiko vermeiden möchtest, kann die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH eine sinnvolle Alternative sein.
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Kleingewerbes
Bevor du dein Kleingewerbe offiziell anmeldest, solltest du prüfen, ob du die notwendigen Bedingungen erfüllst. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Gewerbliche Tätigkeit: Dein Unternehmen muss auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und regelmäßig Umsätze generieren.
- Keine Freiberuflichkeit: Kleingewerbetreibende sind gewerblich tätig – wer als Freiberufler arbeitet (z. B. Ärzte, Anwälte, Künstler), benötigt keine Gewerbeanmeldung.
- Rechtsform: In der Regel wird ein Kleingewerbe als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt.
- Umsatz- und Gewinngrenzen: Damit dein Gewerbe als Kleingewerbe gilt, darf der Jahresumsatz nicht über 800.000 € und der Gewinn nicht über 80.000 € liegen.
- Keine Handelsregisterpflicht: Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) und müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
- Meldung beim Finanzamt: Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt ist die steuerliche Erfassung beim Finanzamt erforderlich.
- Krankenversicherung: Auch als Kleingewerbetreibender bist du verpflichtet, dich selbst um deine Krankenversicherung zu kümmern – entweder gesetzlich oder privat.
Mitgliedschaft in der IHK oder HWK – Was du wissen musst
Sobald du dein Kleingewerbe anmeldest, wirst du automatisch Mitglied einer Kammer. Welche Kammer für dich zuständig ist, hängt von der Art deines Gewerbes ab:
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Für die meisten gewerblichen Unternehmen zuständig.
- Handwerkskammer (HWK): Wenn du ein Handwerk ausübst, kann eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich sein.
IHK – Industrie- und Handelskammer
Jedes gewerbliche Unternehmen wird Mitglied der örtlichen IHK, beispielsweise in München, Berlin, Köln oder Stuttgart. Nach deiner Gewerbeanmeldung leitet das Gewerbeamt deine Daten automatisch weiter. Die IHK schickt dir anschließend alle relevanten Informationen zur Mitgliedschaft.
💰 Kosten: Die jährlichen Beiträge für Kleingewerbetreibende liegen in der Regel zwischen 30 € und 75 €. Wer weniger als 25.000 € Gewinn pro Jahr erwirtschaftet, ist in den ersten beiden Jahren von der Beitragspflicht befreit.
HWK – Handwerkskammer
Falls dein Kleingewerbe ein Handwerk betrifft, solltest du vor der Anmeldung prüfen, ob dein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Dieses Verzeichnis erfasst alle Inhaber von zulassungspflichtigen Handwerksbetrieben. Nach dem Eintrag erhältst du eine Handwerkskarte, die als offizieller Nachweis dient.
📌 Wichtig: Manche Handwerksberufe erfordern eine Meisterpflicht oder bestimmte Qualifikationen. Informiere dich daher vorab bei der zuständigen HWK, ob dein Betrieb besondere Anforderungen erfüllen muss.
Berufsgenossenschaft: Pflicht oder freiwillig?
Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes musst du dich auch mit der Berufsgenossenschaft befassen. Diese Institution ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig und spielt eine wichtige Rolle im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
👉 Meldepflicht: Innerhalb einer Woche nach der Gründung muss dein Gewerbe bei der zuständigen Berufsgenossenschaft registriert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob du Mitarbeiter beschäftigst oder nicht.
💰 Beitragspflicht: Kosten entstehen erst dann, wenn du Angestellte hast – in diesem Fall bist du verpflichtet, Beiträge zur Unfallversicherung zu zahlen. Als Selbstständiger kannst du dich jedoch freiwillig versichern, um im Falle eines Arbeitsunfalls abgesichert zu sein.
Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit – Wann sie nötig ist
Sobald du als Kleingewerbetreibender Mitarbeiter einstellst, musst du bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese Nummer dient der sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung deiner Angestellten und wird für die Kommunikation mit den Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern benötigt.
Wann brauchst du eine Betriebsnummer?
✅ Bei der Einstellung von sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern
✅ Auch für Minijobber und Auszubildende erforderlich
✅ Falls du einen bestehenden Betrieb übernimmst, ist eine neue Betriebsnummer nötig
Den Antrag kannst du unkompliziert online bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Ohne diese Nummer ist es nicht möglich, Angestellte offiziell anzumelden.
Wichtige Versicherungen für Kleingewerbetreibende
Nach der Anmeldung deines Kleingewerbes solltest du dich auch mit dem Thema Versicherungen befassen. Dabei geht es sowohl um deine persönliche Absicherung als auch um betriebliche Risiken, die mit deiner Tätigkeit verbunden sind.
Sozialversicherung – Welche Absicherung brauchst du?
Für Kleingewerbetreibende besteht keine Pflicht zur Sozialversicherung, mit Ausnahme einiger Berufsgruppen wie Handwerker, die rentenversicherungspflichtig sind. Daher solltest du frühzeitig eine passende Absicherung wählen:
- Krankenversicherung: Wahl zwischen privater Krankenversicherung oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung: Optionale Absicherung gegen Einkommensausfälle
- Altersvorsorge: Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz für den Fall, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst
Betriebliche Versicherungen – Welche sind sinnvoll?
Neben der persönlichen Absicherung solltest du auch betriebliche Risiken berücksichtigen. Welche Versicherungen nötig sind, hängt stark von deiner Branche ab:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz vor Schadensersatzforderungen durch Dritte
- Gewerbliche Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen
- Branchenabhängige Versicherungen: z. B. spezielle Gewerbeversicherungen für Händler, Gastronomen oder Handwerker
- Cyber-Versicherung: Schutz für Online-Unternehmen und digitale Geschäftsmodelle
Ein selbstständiger Dachdecker oder Schreiner benötigt eine umfangreichere Absicherung als ein mobiler Barista oder ein Onlineshop-Betreiber. Prüfe daher genau, welche Versicherungen für dein Kleingewerbe sinnvoll sind.