Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit vielen Herausforderungen verbunden – insbesondere finanzielle Aspekte spielen eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten Förderungen für Gründerinnen und Gründer in Deutschland ist der Gründungszuschuss. Dieses Förderinstrument richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen aufbauen möchten.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die Existenzgründer während der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit erhalten können. Ziel ist es, den Übergang in die unternehmerische Tätigkeit zu erleichtern und eine stabile wirtschaftliche Basis für die Zukunft zu schaffen.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Grundsätzlich können Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, eine finanzielle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit beantragen. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, wobei jeder Antrag individuell geprüft wird.
Voraussetzungen für die Bewilligung
Um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Die geplante selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Frühere Vermittlungsbemühungen in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung blieben ohne Erfolg.
- Zum Zeitpunkt der Anmeldung des Unternehmens besteht noch ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen.
- Der Antragsteller kann seine fachliche Eignung und unternehmerischen Fähigkeiten nachweisen.
- Der Antrag wird vollständig und fristgerecht bei der Arbeitsagentur eingereicht.
- Eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer oder eine Bank) bestätigt die Tragfähigkeit der Geschäftsidee.
- In den letzten zwei Jahren wurde kein Gründungszuschuss ausgezahlt.
Da die Antragstellung eine detaillierte Vorbereitung erfordert, empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine speziell geförderte Beratung für Gründerinnen und Gründer kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten auf die Bewilligung zu erhöhen – und das Beste daran: Diese Beratungsleistung wird vollständig finanziert, sodass keine eigenen Kosten entstehen.
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Wie hoch ist die Förderung?
In den ersten sechs Monaten nach der Gründung unterstützt die Agentur für Arbeit Selbstständige mit einem monatlichen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I (ALG I) orientiert. Zusätzlich wird ein pauschaler Betrag von 300 Euro pro Monat gewährt, um die soziale Absicherung, beispielsweise für die Krankenversicherung, zu erleichtern.
Nach Ablauf der ersten Förderphase besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate eine Fortsetzung der Förderung zu beantragen. In diesem Zeitraum wird allerdings nur noch der monatliche Zusatzbetrag von 300 Euro ausgezahlt. Insgesamt kann die Förderung also bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden.
Berechnung der Förderung
Die Höhe des individuellen Gründungszuschusses richtet sich nach dem zuvor erhaltenen Arbeitslosengeld I, das wiederum von mehreren Faktoren abhängt, darunter:
- Durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate
- Arbeitsort
- Steuerklasse
- Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder
Zur Orientierung stellt die Agentur für Arbeit einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich die ungefähre Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen lässt.
Für Personen mit besonders hohen Einkommen gilt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt fest, welcher maximale Betrag für die Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen wird. Sie liegt derzeit bei rund 7.000 Euro brutto monatlich, was einem ALG-I-Anspruch von etwa 2.500 Euro pro Monat entspricht.
Wie viel Förderung ist insgesamt möglich?
Insgesamt können Gründerinnen und Gründer bis zu 20.000 Euro durch den Gründungszuschuss erhalten. In der Praxis liegt die ausgezahlte Förderung jedoch häufig im Bereich zwischen 10.000 und 15.000 Euro, abhängig von der individuellen Situation.
Diese Fehler kosten den Gründungszuschuss
Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist nicht garantiert, denn die Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Häufig scheitern Anträge an vermeidbaren Fehlern. Wer diese Punkte beachtet, erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Förderung:
- Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen: Fehlende Dokumente, unpräzise Angaben oder unzureichende Belege zur Qualifikation können zur Ablehnung führen. Alle Unterlagen sollten vollständig und korrekt eingereicht werden.
- Unzureichendes Geschäftskonzept: Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss von einer fachkundigen Stelle bestätigt werden. Ein schlecht ausgearbeiteter oder unrealistischer Businessplan kann das Aus für die Förderung bedeuten.
- Fehlende Ernsthaftigkeit: Der Gründungszuschuss ist für eine hauptberufliche Selbstständigkeit gedacht. Wer seine Geschäftstätigkeit nur nebenbei betreiben möchte oder nicht glaubhaft vermitteln kann, dass er von der Selbstständigkeit leben will, riskiert eine Ablehnung.
- Kein Nachweis über ausreichende Qualifikation: Um erfolgreich zu gründen, müssen bestimmte Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Fehlt dieser Nachweis, kann die Agentur für Arbeit den Antrag ablehnen.
- Zu wenig Engagement in der Arbeitsvermittlung: Wenn die Agentur für Arbeit den Eindruck hat, dass die Selbstständigkeit nur als Notlösung dient oder nicht genügend eigene Bemühungen zur Arbeitsplatzsuche unternommen wurden, sinken die Chancen auf eine Förderung.
- Verpasste Fristen: Die Antragstellung sollte gut vorbereitet sein, da die Förderung nur gewährt wird, wenn zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.
Eine gründliche Vorbereitung und eine professionelle Beratung helfen, diese Fehler zu vermeiden und die Chancen auf den Gründungszuschuss zu maximieren.
So befüllen Sie den Antrag im Detail
Der Antrag auf den Gründungszuschuss besteht aus mehreren Teilen, die sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden müssen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Antragstellung kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Förderung führen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
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Persönliche Angaben
Tragen Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten sowie Ihre aktuelle Arbeitslosenstatus-Bescheinigung ein. Diese Informationen müssen mit den Daten bei der Agentur für Arbeit übereinstimmen. -
Beschreibung der Geschäftsidee
In diesem Abschnitt beschreiben Sie Ihre geplante Selbstständigkeit. Geben Sie an, in welcher Branche Sie tätig sein möchten, welche Dienstleistungen oder Produkte Sie anbieten und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben. -
Tragfähigkeitsbescheinigung
Sie benötigen eine Bestätigung einer fachkundigen Stelle, dass Ihr Geschäftskonzept tragfähig ist. Diese Bescheinigung können Sie z. B. bei der IHK, Handwerkskammer oder einem Steuerberater beantragen. -
Nachweis über Fachkenntnisse
Hier legen Sie dar, welche Qualifikationen, Weiterbildungen oder Berufserfahrungen Sie mitbringen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit benötigen. Zertifikate, Arbeitszeugnisse oder Schulungsnachweise sind hier hilfreich. -
Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau
Die Agentur für Arbeit möchte wissen, wie Sie Ihr Unternehmen finanzieren und ob es langfristig rentabel ist. Hier sollten Sie folgende Punkte klar darstellen:
- Einnahmen- und Ausgabenrechnung für die nächsten 12 Monate
- Geplante Investitionen und Finanzierungsquellen
- Erwartete Gewinne und Break-even-Point
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Nachweis über die Hauptberuflichkeit
Der Gründungszuschuss wird nur gewährt, wenn die Selbstständigkeit als Hauptberuf ausgeübt wird (mindestens 15 Stunden pro Woche). Dies kann durch eine realistische Umsatzprognose und Arbeitszeitplanung belegt werden. -
Antrag fristgerecht einreichen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig eingereicht wird – spätestens bevor Ihr Restanspruch auf ALG I unter 150 Tage fällt. Am besten reichen Sie alle Unterlagen frühzeitig ein, um eventuelle Nachbesserungen vornehmen zu können.
📌 Tipp: Lassen Sie den Antrag prüfen
Um Fehler zu vermeiden, können Sie sich vor der Abgabe professionelle Unterstützung holen. Existenzgründer-Beratungen oder Steuerberater helfen dabei, den Antrag optimal auszufüllen und die Erfolgschancen zu erhöhen.
Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?
Damit die Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss prüfen kann, müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Diese dienen dazu, die Tragfähigkeit der geplanten Selbstständigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers nachzuweisen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Tragfähigkeitsbescheinigung – Eine Einschätzung einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer oder Steuerberater), die bestätigt, dass die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist.
- Nachweis der Qualifikationen – Dokumente, die belegen, dass die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit vorhanden sind (z. B. Abschlüsse, Zertifikate, Berufserfahrung).
- Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt – Bestätigung, dass das Unternehmen offiziell registriert wurde.
- Handwerksberufe: Falls die Gründung in einem handwerklichen Bereich erfolgt, ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
- Teilnahmebescheinigung an einem Gründerseminar – In vielen Fällen wird empfohlen oder sogar verlangt, an einem Seminar zur Existenzgründung teilzunehmen.
- Schriftliche Begründung des Antrags – Eine detaillierte Erläuterung, warum die Förderung erforderlich ist und wie sie für den Aufbau der Selbstständigkeit genutzt wird.
- Finanzplanung für drei Jahre – Eine Rentabilitätsvorschau mit einer realistischen Einschätzung der Einnahmen, Ausgaben und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens.
Die vollständige und sorgfältige Einreichung dieser Unterlagen erhöht die Chancen auf eine Bewilligung und beschleunigt die Bearbeitung des Antrags.
#1 Stellungnahme der fachkundigen Stelle
Damit der Gründungszuschuss bewilligt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und langfristig Erfolgsaussichten hat. Diese Bewertung erfolgt nicht direkt durch die Agentur für Arbeit, sondern durch eine unabhängige fachkundige Stelle, die eine entsprechende Stellungnahme ausstellt.
In dieser Bescheinigung wird geprüft, ob das Geschäftsmodell konkurrenzfähig ist, die Einschätzungen zu Investitions- und Betriebskosten realistisch sind und die erwarteten Einnahmen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Zu den anerkannten fachkundigen Stellen gehören unter anderem:
- Gründungsberater
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Banken und Kreditinstitute
- Steuerberater und Unternehmensberater
- Gründerinitiativen und berufsständische Kammern für Freiberufler
Welche Unterlagen müssen für die Prüfung vorgelegt werden?
Für die Begutachtung durch die fachkundige Stelle sollten Gründer folgende Dokumente vorbereiten:
- Detaillierte Beschreibung des Geschäftskonzepts zur Erläuterung der geplanten Tätigkeit
- Lebenslauf, um relevante Qualifikationen und Erfahrungen nachzuweisen
- Businessplan mit Finanzplanung, einschließlich Kapitalbedarf und Finanzierungsstrategie
- Prognose zu Umsatz und Rentabilität, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu belegen
- Falls relevant: Erklärung zur letzten Geschäftsaufgabe, falls bereits eine frühere Selbstständigkeit bestand
Da für die Beantragung des Gründungszuschusses ein Restanspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I erforderlich ist, bleibt oft wenig Zeit für die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen. Eine gezielte Beratung kann helfen, den Antrag schneller und professioneller auszuarbeiten. Diese Unterstützung kann mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kostenfrei in Anspruch genommen werden.
#2 Nachweis der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation
Für die Bewilligung des Gründungszuschusses müssen Antragsteller ihre fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten nachweisen. Diese Qualifikationsnachweise sind Teil der Beurteilung durch eine fachkundige Stelle.
In der Stellungnahme der fachkundigen Stelle wird überprüft, ob der Gründer über die notwendigen Fachkenntnisse für die Branche sowie über betriebswirtschaftliche und unternehmerische Kompetenzen verfügt. Diese Beurteilung ist entscheidend, da sie bestätigt, dass die geplante Selbstständigkeit realistische Erfolgschancen hat.
#3 Nachweis der Unternehmensanmeldung
Um die Aufnahme der Selbstständigkeit zu belegen, müssen Gründer entsprechende Nachweise über die offizielle Registrierung ihres Unternehmens vorlegen. Je nach Art der Selbstständigkeit sind dabei unterschiedliche Anmeldungen erforderlich:
- Gewerbliche Tätigkeiten: Hier ist die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde (z. B. Gewerbeamt) erforderlich.
- Freiberufliche Tätigkeiten: Freiberufler müssen sich beim Finanzamt anmelden und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
#4 Handwerksberufe: Eintragung in die Handwerksrolle
Für bestimmte handwerkliche Berufe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich, insbesondere wenn eine Meisterpflicht besteht. Die Registrierung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer und ist eine Voraussetzung für die offizielle Aufnahme der Tätigkeit.
Gründer in handwerklichen Berufen sollten sich frühzeitig informieren, ob ihre Tätigkeit einer Eintragungspflicht unterliegt und welche Nachweise sie für die Anmeldung benötigen.
#5 Begründung des Förderbedarfs
Eine wesentliche Voraussetzung für den Antrag auf den Gründungszuschuss ist eine detaillierte schriftliche Begründung, die als Anlage dem Antrag beigefügt werden muss. In dieser Erklärung wird dargelegt, warum die finanzielle Unterstützung notwendig ist, um die Übergangsphase in die Selbstständigkeit zu sichern.
Die Agentur für Arbeit vergibt die Förderung nur dann, wenn ersichtlich ist, dass ohne den Zuschuss die Existenzgründung in den ersten Monaten finanziell nicht tragfähig wäre. Dabei kommt es auf eine realistische Darstellung der Unternehmensentwicklung an:
- Zu optimistisch: Wenn bereits in den ersten Monaten hohe Gewinne prognostiziert werden, könnte die Behörde annehmen, dass der Zuschuss nicht erforderlich ist.
- Zu pessimistisch: Falls die Planung erkennen lässt, dass das Unternehmen langfristig nicht profitabel sein wird, könnte dies zur Ablehnung des Antrags führen.
Daher ist eine präzise Formulierung entscheidend. Die Begründung sollte schlüssig erklären, warum der Gründungszuschuss notwendig ist, um den Lebensunterhalt sowie die soziale Absicherung in der Startphase zu gewährleisten. Wer unsicher ist, kann sich von erfahrenen Beratern unterstützen lassen, um den Antrag optimal zu formulieren.
#6 Finanzielle Prognose für die ersten drei Jahre
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf den Gründungszuschuss ist eine Rentabilitätsvorschau, die aufzeigt, wie sich das Unternehmen finanziell entwickeln wird. Diese kann direkt aus dem Businessplan übernommen werden und sollte eine realistische Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.
Die Prognose wird wie folgt eingereicht:
- Für das erste Jahr: Eine detaillierte monatliche Übersicht über erwartete Umsätze, Kosten und Gewinne.
- Für das zweite und dritte Jahr: Eine zusammenfassende jährliche Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung.
Die Agentur für Arbeit prüft anhand dieser Zahlen, ob das Geschäftsmodell langfristig tragfähig ist und ob der Gründungszuschuss als finanzielle Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Nur wenn sich aus der Planung ergibt, dass die Förderung erforderlich ist, um die erste Phase der Selbstständigkeit erfolgreich zu überbrücken, wird eine Bewilligung in Betracht gezogen.
Gesprächstipps für das Arbeitsamt
Das Gespräch mit der Agentur für Arbeit ist ein entscheidender Schritt bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Da die Bewilligung eine Ermessensentscheidung ist, kann eine gute Vorbereitung die Chancen auf eine Zusage erheblich verbessern. Hier sind einige Tipps für ein erfolgreiches Gespräch mit dem Sachbearbeiter:
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Selbstbewusst auftreten
Zeigen Sie, dass Sie von Ihrer Geschäftsidee überzeugt sind. Sprechen Sie selbstsicher über Ihr Vorhaben und verdeutlichen Sie, dass Sie sich intensiv mit der Gründung auseinandergesetzt haben. -
Klare und strukturierte Darstellung der Geschäftsidee
Bereiten Sie eine kurze, prägnante Erklärung vor, die die wichtigsten Aspekte Ihres Unternehmens auf den Punkt bringt:
- Welche Dienstleistung oder welches Produkt bieten Sie an?
- Wer ist Ihre Zielgruppe?
- Was ist Ihr Alleinstellungsmerkmal?
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Den Fokus auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit legen
Verdeutlichen Sie, dass Ihr Unternehmen realistische Gewinnaussichten hat. Weisen Sie auf Ihre Rentabilitätsvorschau hin und erläutern Sie, wie sich Ihre Selbstständigkeit nachhaltig entwickeln wird. -
Den Bedarf an der Förderung plausibel erklären
Machen Sie deutlich, warum der Gründungszuschuss für die Anfangsphase entscheidend ist. Stellen Sie dar, dass er Ihnen hilft, finanzielle Engpässe zu überbrücken, während Sie sich am Markt etablieren. -
Nachweise und Unterlagen griffbereit haben
Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen in geordneter Form mit, um einen professionellen Eindruck zu hinterlassen. Falls der Sachbearbeiter Fragen zu bestimmten Aspekten hat, können Sie diese direkt belegen. -
Flexibilität zeigen, aber nicht verunsichern lassen
Falls der Sachbearbeiter Zweifel äußert oder alternative Vorschläge macht, bleiben Sie offen für ein Gespräch. Lassen Sie sich jedoch nicht verunsichern – Ihr Ziel ist es, die Förderung zu erhalten. -
Nach Möglichkeit eine Beratung in Anspruch nehmen
Eine vorherige Beratung durch einen Experten kann helfen, sich optimal auf das Gespräch vorzubereiten. Besonders über den AVGS-Gutschein gibt es oft kostenfreie Coachings, die wertvolle Tipps zur Antragstellung und Gesprächsführung bieten.
Ein gut vorbereitetes Gespräch kann darüber entscheiden, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird. Wer mit einem klaren Konzept, realistischen Zahlen und einer überzeugenden Argumentation auftritt, hat die besten Chancen auf eine erfolgreiche Förderung.
Offene Fragen
Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Bewilligung hängt von der individuellen Beurteilung des Sachbearbeiters ab. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags und eine überzeugende Darstellung der Geschäftsidee erhöhen die Erfolgschancen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsagentur variieren, beträgt aber in der Regel vier bis sechs Wochen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig und vollständig eingereicht werden.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Falls der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür sollten die Ablehnungsgründe genau geprüft und mit einer besseren Argumentation oder zusätzlichen Nachweisen entkräftet werden. Alternativ können andere Fördermöglichkeiten wie das Einstiegsgeld oder Mikrokredite geprüft werden.
Kann ich den Gründungszuschuss auch als Nebenerwerb beantragen?
Nein, der Gründungszuschuss ist nur für hauptberufliche Selbstständigkeit gedacht. Das bedeutet, dass mindestens 15 Stunden pro Woche in die unternehmerische Tätigkeit investiert werden müssen.
Muss ich meine Einnahmen während der Förderung nachweisen?
Ja, insbesondere für die Verlängerung der Förderung um weitere neun Monate muss belegt werden, dass die Selbstständigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies kann durch Rechnungen, Kontoauszüge oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erfolgen.
Wie oft kann ich den Gründungszuschuss beantragen?
Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn in den letzten 24 Monaten keine Förderung dieser Art in Anspruch genommen wurde.
Gibt es Alternativen zum Gründungszuschuss?
Ja, je nach individueller Situation gibt es weitere Fördermöglichkeiten:
- Einstiegsgeld (für Empfänger von ALG II)
- Mikrokredite für kleine Investitionen
- Förderprogramme von Bund und Ländern
- Crowdfunding oder private Investoren
Welche Rolle spielt die fachkundige Stellungnahme?
Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für den Antrag. Sie bestätigt, dass die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist und realistische Erfolgsaussichten hat. Ohne diese Bescheinigung ist eine Förderung nicht möglich.