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Gründungszuschuss

Der Schritt in die Selbstständigkeit ist mit vielen Herausforderungen verbunden – insbesondere finanzielle Aspekte spielen eine entscheidende Rolle. Eine der wichtigsten Förderungen für Gründerinnen und Gründer in Deutschland ist der Gründungszuschuss. Dieses Förderinstrument richtet sich an Personen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus ein eigenes Unternehmen aufbauen möchten.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit, die Existenzgründer während der Anfangsphase ihrer Selbstständigkeit erhalten können. Ziel ist es, den Übergang in die unternehmerische Tätigkeit zu erleichtern und eine stabile wirtschaftliche Basis für die Zukunft zu schaffen.

Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?

Grundsätzlich können Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) haben, eine finanzielle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit beantragen. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit, wobei jeder Antrag individuell geprüft wird.

Voraussetzungen für die Bewilligung

Um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

Da die Antragstellung eine detaillierte Vorbereitung erfordert, empfiehlt es sich, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine speziell geförderte Beratung für Gründerinnen und Gründer kann dabei helfen, die Erfolgsaussichten auf die Bewilligung zu erhöhen – und das Beste daran: Diese Beratungsleistung wird vollständig finanziert, sodass keine eigenen Kosten entstehen.

📌 Tipp: Netzwerken funktioniert am besten, wenn Sie nicht nur Kontakte suchen, sondern selbst aktiv Mehrwert bieten. Teilen Sie Ihr Wissen, unterstützen Sie andere und profitieren Sie von langfristigen, starken Geschäftsbeziehungen.

Wie hoch ist die Förderung?

In den ersten sechs Monaten nach der Gründung unterstützt die Agentur für Arbeit Selbstständige mit einem monatlichen Zuschuss, der sich an der Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I (ALG I) orientiert. Zusätzlich wird ein pauschaler Betrag von 300 Euro pro Monat gewährt, um die soziale Absicherung, beispielsweise für die Krankenversicherung, zu erleichtern.

Nach Ablauf der ersten Förderphase besteht die Möglichkeit, für weitere neun Monate eine Fortsetzung der Förderung zu beantragen. In diesem Zeitraum wird allerdings nur noch der monatliche Zusatzbetrag von 300 Euro ausgezahlt. Insgesamt kann die Förderung also bis zu 15 Monate in Anspruch genommen werden.

Berechnung der Förderung

Die Höhe des individuellen Gründungszuschusses richtet sich nach dem zuvor erhaltenen Arbeitslosengeld I, das wiederum von mehreren Faktoren abhängt, darunter:

Zur Orientierung stellt die Agentur für Arbeit einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem sich die ungefähre Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen lässt.

Für Personen mit besonders hohen Einkommen gilt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese legt fest, welcher maximale Betrag für die Berechnung des Arbeitslosengeldes herangezogen wird. Sie liegt derzeit bei rund 7.000 Euro brutto monatlich, was einem ALG-I-Anspruch von etwa 2.500 Euro pro Monat entspricht.

Wie viel Förderung ist insgesamt möglich?

Insgesamt können Gründerinnen und Gründer bis zu 20.000 Euro durch den Gründungszuschuss erhalten. In der Praxis liegt die ausgezahlte Förderung jedoch häufig im Bereich zwischen 10.000 und 15.000 Euro, abhängig von der individuellen Situation.

Diese Fehler kosten den Gründungszuschuss

Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist nicht garantiert, denn die Entscheidung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur. Häufig scheitern Anträge an vermeidbaren Fehlern. Wer diese Punkte beachtet, erhöht seine Chancen auf eine erfolgreiche Förderung:

Eine gründliche Vorbereitung und eine professionelle Beratung helfen, diese Fehler zu vermeiden und die Chancen auf den Gründungszuschuss zu maximieren.

So befüllen Sie den Antrag im Detail

Der Antrag auf den Gründungszuschuss besteht aus mehreren Teilen, die sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden müssen. Eine fehlerhafte oder unvollständige Antragstellung kann zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung der Förderung führen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

📌 Tipp: Lassen Sie den Antrag prüfen

Um Fehler zu vermeiden, können Sie sich vor der Abgabe professionelle Unterstützung holen. Existenzgründer-Beratungen oder Steuerberater helfen dabei, den Antrag optimal auszufüllen und die Erfolgschancen zu erhöhen.

Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

Damit die Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss prüfen kann, müssen verschiedene Dokumente eingereicht werden. Diese dienen dazu, die Tragfähigkeit der geplanten Selbstständigkeit und die fachliche Eignung des Antragstellers nachzuweisen. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Die vollständige und sorgfältige Einreichung dieser Unterlagen erhöht die Chancen auf eine Bewilligung und beschleunigt die Bearbeitung des Antrags.

#1 Stellungnahme der fachkundigen Stelle

Damit der Gründungszuschuss bewilligt werden kann, muss nachgewiesen werden, dass die geplante Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und langfristig Erfolgsaussichten hat. Diese Bewertung erfolgt nicht direkt durch die Agentur für Arbeit, sondern durch eine unabhängige fachkundige Stelle, die eine entsprechende Stellungnahme ausstellt.

In dieser Bescheinigung wird geprüft, ob das Geschäftsmodell konkurrenzfähig ist, die Einschätzungen zu Investitions- und Betriebskosten realistisch sind und die erwarteten Einnahmen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Zu den anerkannten fachkundigen Stellen gehören unter anderem:

Welche Unterlagen müssen für die Prüfung vorgelegt werden?

Für die Begutachtung durch die fachkundige Stelle sollten Gründer folgende Dokumente vorbereiten:

Da für die Beantragung des Gründungszuschusses ein Restanspruch auf mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I erforderlich ist, bleibt oft wenig Zeit für die Erstellung aller erforderlichen Unterlagen. Eine gezielte Beratung kann helfen, den Antrag schneller und professioneller auszuarbeiten. Diese Unterstützung kann mit einem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) kostenfrei in Anspruch genommen werden.

#2 Nachweis der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation

Für die Bewilligung des Gründungszuschusses müssen Antragsteller ihre fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten nachweisen. Diese Qualifikationsnachweise sind Teil der Beurteilung durch eine fachkundige Stelle.

In der Stellungnahme der fachkundigen Stelle wird überprüft, ob der Gründer über die notwendigen Fachkenntnisse für die Branche sowie über betriebswirtschaftliche und unternehmerische Kompetenzen verfügt. Diese Beurteilung ist entscheidend, da sie bestätigt, dass die geplante Selbstständigkeit realistische Erfolgschancen hat.

#3 Nachweis der Unternehmensanmeldung

Um die Aufnahme der Selbstständigkeit zu belegen, müssen Gründer entsprechende Nachweise über die offizielle Registrierung ihres Unternehmens vorlegen. Je nach Art der Selbstständigkeit sind dabei unterschiedliche Anmeldungen erforderlich:

#4 Handwerksberufe: Eintragung in die Handwerksrolle

Für bestimmte handwerkliche Berufe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich, insbesondere wenn eine Meisterpflicht besteht. Die Registrierung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer und ist eine Voraussetzung für die offizielle Aufnahme der Tätigkeit.

Gründer in handwerklichen Berufen sollten sich frühzeitig informieren, ob ihre Tätigkeit einer Eintragungspflicht unterliegt und welche Nachweise sie für die Anmeldung benötigen.

#5 Begründung des Förderbedarfs

Eine wesentliche Voraussetzung für den Antrag auf den Gründungszuschuss ist eine detaillierte schriftliche Begründung, die als Anlage dem Antrag beigefügt werden muss. In dieser Erklärung wird dargelegt, warum die finanzielle Unterstützung notwendig ist, um die Übergangsphase in die Selbstständigkeit zu sichern.

Die Agentur für Arbeit vergibt die Förderung nur dann, wenn ersichtlich ist, dass ohne den Zuschuss die Existenzgründung in den ersten Monaten finanziell nicht tragfähig wäre. Dabei kommt es auf eine realistische Darstellung der Unternehmensentwicklung an:

Daher ist eine präzise Formulierung entscheidend. Die Begründung sollte schlüssig erklären, warum der Gründungszuschuss notwendig ist, um den Lebensunterhalt sowie die soziale Absicherung in der Startphase zu gewährleisten. Wer unsicher ist, kann sich von erfahrenen Beratern unterstützen lassen, um den Antrag optimal zu formulieren.

#6 Finanzielle Prognose für die ersten drei Jahre

Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags auf den Gründungszuschuss ist eine Rentabilitätsvorschau, die aufzeigt, wie sich das Unternehmen finanziell entwickeln wird. Diese kann direkt aus dem Businessplan übernommen werden und sollte eine realistische Einschätzung der Einnahmen und Ausgaben enthalten.

Die Prognose wird wie folgt eingereicht:

Die Agentur für Arbeit prüft anhand dieser Zahlen, ob das Geschäftsmodell langfristig tragfähig ist und ob der Gründungszuschuss als finanzielle Unterstützung tatsächlich notwendig ist. Nur wenn sich aus der Planung ergibt, dass die Förderung erforderlich ist, um die erste Phase der Selbstständigkeit erfolgreich zu überbrücken, wird eine Bewilligung in Betracht gezogen.

Gesprächstipps für das Arbeitsamt

Das Gespräch mit der Agentur für Arbeit ist ein entscheidender Schritt bei der Beantragung des Gründungszuschusses. Da die Bewilligung eine Ermessensentscheidung ist, kann eine gute Vorbereitung die Chancen auf eine Zusage erheblich verbessern. Hier sind einige Tipps für ein erfolgreiches Gespräch mit dem Sachbearbeiter:

Ein gut vorbereitetes Gespräch kann darüber entscheiden, ob der Gründungszuschuss bewilligt wird. Wer mit einem klaren Konzept, realistischen Zahlen und einer überzeugenden Argumentation auftritt, hat die besten Chancen auf eine erfolgreiche Förderung.

Offene Fragen

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss?

Nein, der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Die Bewilligung hängt von der individuellen Beurteilung des Sachbearbeiters ab. Eine sorgfältige Vorbereitung des Antrags und eine überzeugende Darstellung der Geschäftsidee erhöhen die Erfolgschancen.

Die Bearbeitungszeit kann je nach Arbeitsagentur variieren, beträgt aber in der Regel vier bis sechs Wochen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag frühzeitig und vollständig eingereicht werden.

Falls der Antrag abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dafür sollten die Ablehnungsgründe genau geprüft und mit einer besseren Argumentation oder zusätzlichen Nachweisen entkräftet werden. Alternativ können andere Fördermöglichkeiten wie das Einstiegsgeld oder Mikrokredite geprüft werden.

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für hauptberufliche Selbstständigkeit gedacht. Das bedeutet, dass mindestens 15 Stunden pro Woche in die unternehmerische Tätigkeit investiert werden müssen.

Ja, insbesondere für die Verlängerung der Förderung um weitere neun Monate muss belegt werden, dass die Selbstständigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies kann durch Rechnungen, Kontoauszüge oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erfolgen.

Der Gründungszuschuss kann nur gewährt werden, wenn in den letzten 24 Monaten keine Förderung dieser Art in Anspruch genommen wurde.

Ja, je nach individueller Situation gibt es weitere Fördermöglichkeiten:

Die fachkundige Stellungnahme ist ein zentrales Dokument für den Antrag. Sie bestätigt, dass die Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist und realistische Erfolgsaussichten hat. Ohne diese Bescheinigung ist eine Förderung nicht möglich.

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