Die Unternehmergesellschaft (UG), oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, bietet eine attraktive Möglichkeit für Gründer mit begrenztem Startkapital, eine haftungsbeschränkte Firma zu etablieren. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Gründung einer UG – von den Voraussetzungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu den praktischen Schritten zur Umsetzung.
Was ist eine Unternehmergesellschaft (UG)?
Die UG ist eine Sonderform der GmbH mit dem Hauptmerkmal, dass sie bereits mit einem Stammkapital von nur 1 Euro gegründet werden kann. Damit ist sie besonders für Existenzgründer interessant, die eine haftungsbeschränkte Unternehmensform bevorzugen, jedoch nicht sofort das Mindestkapital einer klassischen GmbH aufbringen möchten.
Vorteile der UG:
- Geringe Kapitaleinlage erforderlich
- Beschränkte Haftung des Unternehmens
- Flexible Anpassung des Stammkapitals durch Rücklagenbildung
Nachteile der UG:
- Verpflichtung zur Rücklagenbildung bis zum Erreichen des Mindestkapitals einer GmbH (25.000 Euro)
- Geringere Kreditwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern
- Erhöhter Verwaltungsaufwand im Vergleich zu Einzelunternehmen
Voraussetzungen für die Gründung einer UG
Um eine UG ins Leben zu rufen, müssen bestimmte rechtliche und formale Anforderungen erfüllt werden. Diese umfassen:
- Mindestkapital: Die UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, eine höhere Summe einzusetzen, um die laufenden Kosten decken zu können.
- Gesellschafter: Eine UG kann von einer einzelnen Person oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden.
- Gesellschaftervertrag: Die UG erfordert eine notarielle Beurkundung der Satzung. Es kann entweder ein individuell ausgearbeiteter Vertrag oder ein Musterprotokoll genutzt werden.
- Firmennamen & Rechtsformzusatz: Der Name der UG muss einzigartig sein und den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
- Geschäftszweck: Die UG muss eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die im Gesellschaftsvertrag klar definiert ist.
- Geschäftsführung: Mindestens ein Geschäftsführer muss benannt werden.
- Handelsregistereintrag: Die UG wird erst durch die Eintragung ins Handelsregister offiziell rechtskräftig.
- Buchhaltung & Steuern: Die UG ist buchführungspflichtig und muss jährlich eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellen.
UG gründen: Kosten und Dauer
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) bringt verschiedene Kosten mit sich. Diese setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Gebühren für die Erstellung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags
- Notarkosten, unter anderem für die Beurkundung und die Anmeldung im Handelsregister
- Behördliche Gebühren, beispielsweise für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung
Wie hoch sind die Gründungskosten einer UG?
In der Praxis bewegen sich die Gesamtkosten für die Gründung einer UG zwischen 400 Euro in der günstigsten Variante und 1.500 bis 2.000 Euro, wenn zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
- Wer sich für das Musterprotokoll entscheidet, spart sich die Anwaltskosten für einen individuell angepassten Gesellschaftsvertrag. Dies reduziert zudem die Notargebühren.
- Die Höhe der Notarkosten hängt unter anderem vom gewählten Stammkapital ab – je höher das Kapital, desto höher die Gebühren.
- Eine Einzelgründung ist kostengünstiger als eine UG mit mehreren Gesellschaftern, da die notarielle Beglaubigung für mehrere Personen aufwendiger ist.
- Behördliche Gebühren für die Handelsregistereintragung und die Gewerbeanmeldung sind in der Regel fix und unabhängig von den individuellen Entscheidungen.
Wie lange dauert die Gründung einer UG?
Die Gründung einer UG lässt sich in drei Phasen unterteilen:
- Vorbereitungsphase – Erstellen der notwendigen Unterlagen, Wahl des Unternehmensnamens und Planung der nächsten Schritte.
- Formale Gründung – Notartermin, Handelsregisteranmeldung und Einzahlung des Stammkapitals.
- Behördliche Anmeldungen – Registrierung beim Finanzamt und Gewerbeamt.
Welche Faktoren beeinflussen die Dauer der UG-Gründung?
Die gesamte Gründung kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen, wobei einige Punkte den Prozess beschleunigen oder verzögern können:
- Wie schnell kann eine Einigung über den Gesellschaftsvertrag erzielt werden?
- Ist der Firmenname bereits festgelegt und wird er vom Amtsgericht akzeptiert?
- Wann sind Notartermine verfügbar?
- Wurde das Geschäftskonto rechtzeitig eröffnet?
- Wie zügig erfolgt die steuerliche Erfassung beim Finanzamt?
Um die Gründung möglichst effizient zu gestalten, empfiehlt es sich, mehrere Schritte parallel vorzubereiten, anstatt sie nacheinander abzuarbeiten. Eine strukturierte Planung kann den Prozess erheblich beschleunigen.
UG-Vertrag & Wichtige Dokumente
Bevor eine Unternehmergesellschaft (UG) gegründet werden kann, müssen bestimmte rechtliche und organisatorische Aspekte geklärt sein. Fehlende oder unklare Angaben können dazu führen, dass der Notar die Beurkundung verweigert. In solchen Fällen muss ein neuer Notartermin vereinbart werden, was den Gründungsprozess verzögern kann.
Ein weiterer häufiger Stolperstein ist die Wahl des Firmennamens. Falls das Amtsgericht den Namen ablehnt, kann die Handelsregistereintragung nicht erfolgen, wodurch erneut eine Anpassung und ein weiterer Notartermin notwendig werden.
Auch nach der Gründung können vertraglich unklare oder unzureichende Regelungen zwischen den Gesellschaftern zu Problemen führen. Unstimmigkeiten über Geschäftsführung, Gewinnverteilung oder Entscheidungsprozesse lassen sich durch eine gut durchdachte Vertragsgestaltung von Anfang an vermeiden.
Durch eine sorgfältige Planung im Vorfeld lassen sich Verzögerungen vermeiden und potenzielle Konflikte unter den Gesellschaftern reduzieren.
#1 Musterprotokoll oder individueller UG-Vertrag?
Wer eine UG gründen möchte, hat zwei Möglichkeiten: das Musterprotokoll oder einen individuell angepassten Gesellschaftsvertrag (UG-Satzung). Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, je nach Anzahl der Gesellschafter und den spezifischen Anforderungen des Unternehmens.
Musterprotokoll – Die kostengünstige Lösung
Das Musterprotokoll bietet eine vereinfachte Gründungsmethode nach §2 Abs. 1a GmbHG und ist die schnellste sowie günstigste Variante. Allerdings kann es nur genutzt werden, wenn maximal drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer die UG gründen.
Da das Musterprotokoll bereits festgelegte Standardregelungen enthält, sind keine Änderungen oder Ergänzungen möglich. Es deckt nur die grundlegenden Anforderungen der Gesellschaft ab und ist daher vor allem für Einzelgründer eine praktische und kosteneffiziente Wahl.
Der UG-Vertrag – Bessere Wahl für mehrere Gründer
Wenn die UG von mehreren Personen gegründet wird, ist ein individueller UG-Vertrag, auch UG-Satzung genannt, meist die bessere Wahl. In diesem Vertrag können wichtige Regelungen festgelegt werden, die über die Standardinhalte des Musterprotokolls hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:
- Regelungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters
- Verkauf und Übertragung von Gesellschaftsanteilen
- Beteiligung neuer Gesellschafter
- Gewinnverteilung und Entscheidungsprozesse
Für viele Gründungen reicht eine Standard-Satzung aus, die bei Bedarf angepasst und von einem Notar beurkundet werden kann. Solche Vorlagen sind für Gründer eine solide Grundlage, um Streitigkeiten und Unklarheiten im Geschäftsverlauf zu vermeiden.
Individueller UG-Vertrag durch Anwalt – Wann ist er notwendig?
Für besonders komplexe Gründungsmodelle oder wenn spezielle Regelungen erforderlich sind, kann ein maßgeschneiderter UG-Vertrag von einem Anwalt erstellt werden. Allerdings ist dies meist mit höheren Kosten verbunden – oft etwa 200 Euro pro Stunde. Daher lohnt sich diese Variante nur, wenn die Gesellschaft individuelle Anforderungen hat, die nicht durch eine Standard-Satzung abgedeckt werden können.
Welche Variante für Ihre UG die beste Wahl ist, hängt von der Anzahl der Gesellschafter und den langfristigen Zielen des Unternehmens ab. Wer mit mehreren Personen gründet, profitiert von einem individuellen Vertrag mit flexiblen Regelungen. Einzelgründer können hingegen meist mit dem Musterprotokoll eine schnelle und kostengünstige Gründung durchführen.
#2 Festlegung von Stammkapital und Geschäftsanteilen
Egal ob Sie sich für das Musterprotokoll oder einen individuellen UG-Vertrag entscheiden – die Höhe des Stammkapitals muss bei der Gründung festgelegt werden. Zwar kann eine UG theoretisch mit nur 1 Euro gegründet werden, doch in der Praxis ist das kaum sinnvoll.
Warum 1 Euro Stammkapital nicht ausreicht
Die UG übernimmt in der Regel die Gründungskosten, die mehrere Hundert Euro betragen können. Wenn das Stammkapital zu niedrig angesetzt wird, besteht bereits bei der ersten Rechnung ein Insolvenzrisiko. Um dies zu vermeiden, enthält das Musterprotokoll einen Passus, wonach die Gesellschaft höchstens 300 Euro der Gründungskosten übernehmen darf – alles darüber hinaus muss vom Gesellschafter getragen werden. Eine ähnliche Klausel kann auch in einem individuellen UG-Vertrag aufgenommen werden.
Doch selbst wenn diese Regelung existiert, bleibt das Problem bestehen: Laufende Kosten wie Büromiete, Softwarelizenzen oder erste betriebliche Anschaffungen können schnell dazu führen, dass das Startkapital nicht ausreicht. Zwar gibt es die Möglichkeit, dass Gesellschafter Darlehen an die UG geben oder eine Kapitalerhöhung beschließen, jedoch bedeutet dies zusätzlichen Verwaltungsaufwand und möglicherweise erneute Notarkosten.
Daher gilt die Empfehlung, ein Stammkapital von mindestens 1.000 Euro anzusetzen. Wenn mehr Kapital zur Verfügung steht, kann eine höhere Einlage die Liquidität der UG verbessern und unerwartete Kosten besser auffangen.
Verteilung der Geschäftsanteile
Wenn die UG von mehreren Personen gegründet wird, muss festgelegt werden, wer wie viele Geschäftsanteile hält. Diese Anteile bestimmen unter anderem:
- Besitzverhältnisse innerhalb der UG
- Stimmrechte bei Gesellschafterentscheidungen
- Verteilung der Gewinne
In der Regel richtet sich die Verteilung der Anteile nach dem eingebrachten Stammkapital. Wer beispielsweise 60 % des Stammkapitals einzahlt, erhält in den meisten Fällen auch 60 % der Anteile und Stimmrechte. Es sind jedoch auch andere Modelle denkbar, etwa wenn ein Gesellschafter mehr Kapital einbringt, während ein anderer operative Aufgaben übernimmt. In solchen Fällen können individuelle Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.
Die Festlegung von Stammkapital und Anteilen ist ein entscheidender Schritt bei der UG-Gründung, da sie langfristig die Struktur und Entscheidungsprozesse innerhalb des Unternehmens bestimmt.
#3 Wer übernimmt die Geschäftsführung?
Jede Unternehmergesellschaft (UG) benötigt mindestens einen Geschäftsführer. Die Bestellung dieser Person(en) erfolgt während des Notartermins, bei dem auch der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll unterzeichnet wird. In letzterem muss der Geschäftsführer direkt eingetragen werden. Daher sollte bereits vor der Gründung festgelegt werden, wer diese Rolle übernehmen wird.
Wer kann Geschäftsführer der UG werden?
Grundsätzlich kann die Geschäftsführung von einem Gesellschafter (geschäftsführender Gesellschafter) oder einer externen Person (angestellter Fremdgeschäftsführer) übernommen werden.
Das Gesetz (§ 6 Abs. 2 GmbHG) stellt dabei folgende Anforderungen:
- Der Geschäftsführer muss eine natürliche Person sein (eine andere Gesellschaft kann diese Funktion nicht übernehmen).
- Er muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und uneingeschränkt geschäftsfähig sein.
- Die Nationalität ist grundsätzlich irrelevant. Innerhalb der EU gibt es keine weiteren Voraussetzungen. Geschäftsführer aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
Einschränkungen bei der Bestellung eines Geschäftsführers
Nicht jeder darf diese Position übernehmen. Ausgeschlossen sind:
- Personen, die einem Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegen, wenn der Unternehmenszweck der UG in diesen Bereich fällt.
- Personen, die wegen bestimmter Wirtschafts- oder Vermögensdelikte vorbestraft sind.
Haftung der Gesellschafter bei fehlerhafter Bestellung
Wird eine Person zum Geschäftsführer ernannt, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können die Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden. Falls durch diese falsche Bestellung ein Schaden entsteht, müssen sie unter Umständen finanziell dafür einstehen. Daher ist es wichtig, die Auswahl der Geschäftsführung sorgfältig zu prüfen und rechtzeitig festzulegen.
#4 Wahl des Unternehmenssitzes
Laut §4a GmbHG muss eine Unternehmergesellschaft (UG) ihren offiziellen Sitz in Deutschland haben. Diese Adresse wird im Gesellschaftsvertrag oder im Musterprotokoll festgelegt und beim Notartermin beurkundet.
Warum ist die Wahl des Firmensitzes wichtig?
Der Firmenstandort ist nicht nur eine formale Angabe, sondern hat auch praktische Auswirkungen. Jede Änderung des Firmensitzes muss beim Handelsregister gemeldet und von einem Notar bestätigt werden. Außerdem müssen Behörden, Geschäftspartner und Kunden über die neue Adresse informiert werden. Das kann mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Daher lohnt es sich, sich schon vor der Gründung Gedanken darüber zu machen, wo die UG langfristig ansässig sein soll.
Privatadresse als Firmensitz – Geht das?
Viele Gründer überlegen, ihre Wohnadresse als Firmensitz zu verwenden. Das kann jedoch problematisch sein, insbesondere wenn Miet- oder Eigentumsverträge eine gewerbliche Nutzung nicht zulassen. In solchen Fällen sollte vorab die Erlaubnis des Vermieters oder der Hausverwaltung eingeholt werden, um spätere rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Wer auf eine flexible Lösung setzt, kann sich alternativ für ein virtuelles Büro oder einen Coworking Space entscheiden, um eine repräsentative Geschäftsadresse anzugeben, ohne sich langfristig an einen physischen Standort binden zu müssen.
#5 Die Wahl des richtigen Firmennamens
Bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) gibt es große Freiheiten bei der Namenswahl. Ob Personennamen, beschreibende Begriffe oder Fantasienamen – alles ist möglich. Wichtig ist jedoch, dass der Firmenname den gesetzlichen Anforderungen entspricht und den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ enthält.
Was macht einen guten Firmennamen aus?
Der Firmenname ist oft ein zentraler Bestandteil der Außendarstellung und sollte einprägsam sein, um im Gedächtnis der Kunden zu bleiben. Daher lohnt es sich, Zeit in die Namensfindung zu investieren. Neben Kreativität ist aber auch eine rechtliche Prüfung notwendig.
Welche Anforderungen muss der Firmenname erfüllen?
Das Amtsgericht prüft den Namen vor der Eintragung ins Handelsregister. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
- Unterscheidbarkeit: Der Name darf nicht mit bestehenden Unternehmen im Handelsregister verwechselt werden können.
- Keine Irreführung: Der Name darf keine falschen Assoziationen wecken oder eine Größe und Bedeutung suggerieren, die nicht der Realität entspricht.
- Formale Korrektheit: Die Bezeichnung muss den vorgeschriebenen Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ enthalten.
Wie kann man die Eintragungsfähigkeit prüfen?
Die Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten eine unverbindliche Namensprüfung an. Diese Einschätzung gibt eine erste Orientierung, ob der Name handelsrechtlich zulässig ist. In Berlin kostet dieser Service beispielsweise 45 Euro für zwei Namen und dauert etwa 10 Tage.
Markenschutz nicht vergessen!
Die Eintragung ins Handelsregister bedeutet nicht automatisch, dass der Firmenname auch markenrechtlich geschützt ist. Eine Markenrecherche ist daher wichtig, um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wer langfristig plant, kann den Firmennamen auch direkt als Marke anmelden.
Änderung des Firmennamens – Aufwand vermeiden
Falls der Name später geändert werden muss, ist dies nur mit einem erneuten Notartermin sowie Anpassungen in vielen behördlichen und geschäftlichen Dokumenten möglich. Daher lohnt es sich, bereits vor der Gründung genügend Zeit in die Namensfindung zu investieren, um spätere Änderungen und Zusatzkosten zu vermeiden.
#6 Was versteht man unter dem Unternehmensgegenstand?
Der Unternehmensgegenstand beschreibt die geschäftliche Tätigkeit einer Unternehmergesellschaft (UG) und ist ein Pflichtbestandteil des Gesellschaftsvertrags.
Warum ist der Unternehmensgegenstand wichtig?
Diese Beschreibung definiert nicht nur den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit, sondern auch den Handlungsrahmen der Geschäftsführung. Daher sollte die Formulierung gut durchdacht sein:
- Nicht zu vage: Ein zu allgemein gehaltener Unternehmensgegenstand kann vom Amtsgericht als ungenau abgelehnt werden, was die Eintragung verzögert.
- Nicht zu eingeschränkt: Eine zu enge Formulierung kann problematisch werden, wenn das Unternehmen später expandieren möchte – denn jede Änderung muss über den Notar angepasst werden.
Wie wird der Unternehmensgegenstand geprüft?
Das Amtsgericht überprüft bei der UG-Gründung, ob der Unternehmensgegenstand präzise genug formuliert ist. In vielen Fällen bieten die Industrie- und Handelskammern (IHK) eine Prüfung des Unternehmensgegenstands an – oft in Kombination mit der Namensprüfung.
Auch der Notar prüft die Angaben im Gesellschaftsvertrag und kann auf problematische Formulierungen hinweisen. Falls Änderungen nötig sind, lassen sie sich in diesem Stadium noch anpassen.
Bessere Vorbereitung spart Zeit
Da eine spätere Änderung des Unternehmensgegenstands mit zusätzlichen Notarkosten und Verwaltungsaufwand verbunden ist, lohnt es sich, diesen Punkt bereits vor der Gründung gründlich zu überdenken. Eine klare und dennoch flexible Formulierung hilft dabei, zukünftige Anpassungen zu vermeiden.
#7 Die Wahl des richtigen Geschäftskontos
Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist ein Geschäftskonto unerlässlich, da das Stammkapital dort eingezahlt werden muss. Ohne diese Einzahlung kann der Notar die Anmeldung beim Handelsregister nicht vornehmen, was die gesamte Gründung verzögern würde.
Welche Bank bietet Geschäftskonten für eine UG an?
Nicht jede Bank stellt Geschäftskonten für Unternehmergesellschaften zur Verfügung. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig nach einer geeigneten Bank zu suchen. Außerdem gibt es große Unterschiede bei den Eröffnungszeiten: Während einige Banken den Kontoantrag innerhalb weniger Tage bearbeiten, kann es bei anderen deutlich länger dauern.
So vermeiden Sie Verzögerungen
Um eine reibungslosen Gründung zu gewährleisten, sollten Sie sich bereits vor dem Notartermin mit der Wahl des Geschäftskontos befassen. Sobald das Konto eröffnet ist, kann das Stammkapital eingezahlt werden – erst danach erfolgt die endgültige Eintragung ins Handelsregister.
Ein frühzeitiger Antrag auf Kontoeröffnung hilft, unnötige Wartezeiten zu vermeiden und den Gründungsprozess ohne Verzögerungen abzuschließen.
Der Notartermin: Wichtige Hinweise für die UG-Gründung
Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) wird erst durch die Eintragung ins Handelsregister rechtskräftig. Dafür ist ein Notartermin erforderlich, bei dem die Gründungsdokumente beurkundet werden.
Rechtzeitig einen Notartermin vereinbaren
Wer eine UG gründen möchte, sollte sich frühzeitig um einen Notartermin kümmern, da Wartezeiten von mehreren Wochen möglich sind. Manche Gründer weichen sogar auf andere Städte aus, um schneller einen Termin zu bekommen.
Welche Dokumente werden für die Handelsregister-Anmeldung benötigt?
Beim Notartermin müssen folgende Unterlagen bereitliegen:
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (inkl. beglaubigter Abschrift)
- Bestellung des Geschäftsführers (falls nicht bereits im Vertrag festgelegt)
- Liste der Gesellschafter, die vom Notar erstellt wird
- Versicherung der Geschäftsführer, dass keine Ausschlussgründe gegen ihre Bestellung vorliegen
- Regelungen zur Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer
Der Notar wird alle Dokumente verlesen und beurkunden. Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollten alle relevanten Punkte bereits vorab geklärt werden.
Die UG in Gründung (UG i.G.)
Nach der notariellen Beurkundung entsteht zunächst eine Vorgesellschaft (auch Gründungsgesellschaft genannt). Ab diesem Moment darf das Unternehmen offiziell auftreten, muss jedoch den Zusatz „in Gründung“ (i.G.) im Namen führen. Beispiel:
👉 Beispiel GmbH UG (haftungsbeschränkt) i.G.
Wichtige Hinweise zur Haftung
In dieser Übergangsphase ist die Haftung nicht auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gesellschafter haften noch mit ihrem privaten Vermögen, wenn Verträge oder Verbindlichkeiten eingegangen werden. Daher sollte in dieser Phase vorsichtig agiert werden – insbesondere bei größeren Verpflichtungen wie Mietverträgen oder Liefervereinbarungen.
Tatsächlich existiert sogar schon vor der offiziellen UG i.G. eine sogenannte Vorgründungsgesellschaft, sobald sich Gründer dazu entschließen, gemeinsam eine UG ins Leben zu rufen. Auch in dieser Phase besteht private Haftung.
Schnelle Einzahlung des Stammkapitals – Eintragungsprozess beschleunigen
Der nächste Schritt nach der Beurkundung ist die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto. Ohne diesen Schritt kann die UG nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
Ablauf:
✅ Stammkapital auf das Geschäftskonto einzahlen
✅ Einzahlungsbeleg an den Notar senden
✅ Notar übermittelt die Anmeldung ans Amtsgericht
Wenn die Eröffnung des Geschäftskontos zu lange dauert oder erst nach dem Notartermin begonnen wird, verzögert sich die Handelsregistereintragung erheblich.
Prüfung durch das Amtsgericht & Handelsregistereintrag
Das zuständige Amtsgericht überprüft die Anmeldung und trägt die UG ins Handelsregister ein.
- Die Unterlagen werden elektronisch übermittelt (z. B. als XML-Datei).
- Die Eintragungen werden nacheinander bearbeitet – das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Besondere Aufmerksamkeit liegt auf dem Firmennamen, der den rechtlichen Anforderungen entsprechen muss.
Bevor die UG offiziell eingetragen wird, erhält das Unternehmen eine Rechnung für die Amtsgebühren. Erst nach Begleichung dieser Rechnung erfolgt die endgültige Eintragung und Veröffentlichung im Handelsregister.
Nach der Eintragung kann die UG den Zusatz „i.G.“ im Namen weglassen.
Vorsicht vor Betrugsmaschen nach der Eintragung
Nach der Veröffentlichung im Handelsregister erhalten viele frisch gegründete UGs gefälschte Rechnungen für angebliche Registereinträge oder Verzeichnisgebühren. Diese Schreiben wirken oft täuschend echt.
👉 Solche Rechnungen sollten nicht bezahlt werden!
👉 Offizielle Gebühren werden ausschließlich von bekannten Behörden wie dem Amtsgericht oder Finanzamt in Rechnung gestellt.
Falls Unsicherheit besteht, lohnt sich eine kurze Prüfung oder Rückfrage beim Notar.
Nach der UG-Gründung: Die nächsten Schritte
Nach der Handelsregistereintragung ist die Gründung noch nicht vollständig abgeschlossen. Es fehlen noch einige wichtige Schritte, wie:
- Anmeldung beim Finanzamt & Beantragung der Steuernummer (notwendig für Rechnungsstellung)
- Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde
- Eröffnung eines Geschäftskontos (falls noch nicht geschehen)
- Erstellung der Buchhaltungsstrukturen und steuerlichen Erfassung
Mit diesen letzten Schritten kann die UG dann voll durchstarten.
Nach der Eintragung ins Handelsregister: Weitere Anmeldungen für die UG
Sobald die Unternehmergesellschaft (UG) offiziell im Handelsregister eingetragen wurde, sind weitere administrative Schritte erforderlich. Die Anmeldung bei verschiedenen Behörden und Ämtern ist notwendig, um den Geschäftsbetrieb vollständig aufnehmen zu können. Dazu gehören unter anderem:
#1 Anmeldung der UG beim Gewerbeamt
Nach der Eintragung ins Handelsregister ist der nächste Schritt die Anmeldung der UG beim Gewerbeamt. Dafür ist das Gewerbeamt zuständig, das für den Unternehmenssitz der UG verantwortlich ist.
Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?
- Die Anmeldung kann in vielen Städten online erfolgen.
- Die Gebühren variieren je nach Standort und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro.
- Bereits zu Beginn des Antrags müssen der Firmenname sowie die Handelsregisternummer angegeben werden.
Besondere Anforderungen beachten
Für bestimmte Geschäftsbereiche sind zusätzliche Nachweise erforderlich:
✔ Erlaubnispflichtige Tätigkeiten müssen durch entsprechende Genehmigungen belegt werden.
✔ Nicht-EU-Gründer benötigen eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.
✔ Handwerksbetriebe müssen eine Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer vorlegen.
Bevor die Anmeldung erfolgt, sollten Gründer prüfen, ob für ihre Tätigkeit besondere Anforderungen gelten. Eine sorgfältige Vorbereitung spart Zeit und vermeidet unnötige Verzögerungen.
#2 Anmeldung der UG beim Finanzamt: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Gewerbeanmeldung muss die Unternehmergesellschaft (UG) beim Finanzamt registriert werden. Dafür ist das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erforderlich.
Wo wird der Fragebogen eingereicht?
- Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird ausschließlich über das ELSTER-Portal online ausgefüllt und abgeschickt.
- Ohne eine Registrierung im ELSTER-Portal kann der Fragebogen nicht eingereicht werden.
Warum ist der Fragebogen wichtig?
Die UG erhält nach der Anmeldung vom Finanzamt eine Steuernummer. Diese wird benötigt, um Rechnungen ausstellen zu können. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Welche Angaben enthält der Fragebogen?
Neben den Grunddaten der UG (z. B. Firmenname, Sitz, Gesellschafter) sind auch Angaben zur zukünftigen Geschäftstätigkeit erforderlich:
✔ Einschätzung von Umsatz und Gewinn
✔ Erwartete Umsatzsteuer-Zahlungen
✔ Voraussichtliche Lohnsteuerzahlungen (falls Mitarbeiter eingestellt werden)
Besonderheit bei der UG-Gründung
Die Eröffnungsbilanz der UG muss ebenfalls eingereicht werden. Diese gibt einen Überblick über das anfängliche Stammkapital und erste Ausgaben.
Eine sorgfältige Bearbeitung des Fragebogens ist wichtig, um Verzögerungen bei der Steuernummer-Vergabe zu vermeiden. Wer unsicher ist, kann eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden.
#3 Anmeldung bei der IHK oder HWK
Nach der Gewerbeanmeldung ist die Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtend – je nach Art des Unternehmens entweder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
Wann muss sich eine UG bei der IHK anmelden?
Alle Gewerbebetriebe, die kein Handwerk ausüben, sind automatisch pflichtige Mitglieder der örtlichen IHK. Damit verbunden sind jährliche Beiträge, deren Höhe sich nach dem Umsatz und Gewinn des Unternehmens richtet.
- Das Gewerbeamt informiert die IHK über die neue UG.
- Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann, empfiehlt es sich, die Anmeldung bei der IHK selbst aktiv vorzunehmen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wann ist eine Anmeldung bei der HWK erforderlich?
Wenn die UG im Bereich Handwerk oder handwerksähnlichen Berufen tätig ist, muss sie stattdessen Mitglied der Handwerkskammer (HWK) werden. Diese Registrierung ist ebenfalls verpflichtend und wird über die zuständige Handwerkskammer am Unternehmenssitz abgewickelt.
Wer unsicher ist, ob die UG der IHK oder HWK zugeordnet wird, kann dies bei der jeweiligen Kammer vorab klären.
#4 Anmeldung der UG bei der Berufsgenossenschaft (BG)
Ein oft übersehener, aber obligatorischer Schritt bei der Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) – der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen.
Warum ist die Anmeldung bei der BG erforderlich?
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu registrieren. Die BG ist für die gesetzliche Unfallversicherung verantwortlich und schützt Unternehmen sowie ihre Beschäftigten vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche, in der die UG tätig ist. Beispiele:
✔ Bauwirtschaft → BG Bau
✔ Handel & Logistik → BG Handel und Warenlogistik
✔ Gastgewerbe → BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Wie erfolgt die Anmeldung?
Die Registrierung kann online über das zentrale Portal der BGs erfolgen. Es ist ratsam, die Anmeldung direkt nach der Gewerbeanmeldung durchzuführen, um Verzögerungen oder mögliche Nachzahlungen zu vermeiden.
#5 Betriebsnummer für die UG beantragen
Sobald die Unternehmergesellschaft (UG) Mitarbeiter beschäftigen möchte, ist eine Betriebsnummer erforderlich. Diese wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und dient zur sozialversicherungsrechtlichen Anmeldung von Angestellten.
Warum ist die Betriebsnummer wichtig?
- Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern anmelden.
- Ohne eine Betriebsnummer ist dies nicht möglich.
- Auch wenn zum Start der UG noch keine Mitarbeiter eingeplant sind, kann es sinnvoll sein, die Nummer frühzeitig zu beantragen, um später Verzögerungen zu vermeiden.
Wie beantragt man eine Betriebsnummer?
Die Bundesagentur für Arbeit stellt die Betriebsnummer kostenlos aus. Der Antrag kann online oder telefonisch gestellt werden. Die Vergabe erfolgt in der Regel zeitnah, sodass dieser Schritt problemlos in den Gründungsprozess integriert werden kann.
Da die Anmeldung keine Verpflichtungen mit sich bringt, ist es ratsam, die Betriebsnummer direkt zu beantragen, um bei späterer Personaleinstellung keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu haben.
#6 Eintragung ins Transparenzregister
ede Unternehmergesellschaft (UG) muss im Transparenzregister registriert werden. Dort werden die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens erfasst.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Als wirtschaftlich Berechtigt gelten alle natürlichen Personen, die:
✔ Direkt oder indirekt mindestens 25 % der Unternehmensanteile halten
✔ Mindestens 25 % der Stimmrechte besitzen oder durch andere Vereinbarungen Kontrolle ausüben
Falls kein Gesellschafter diese Schwelle überschreitet, müssen stattdessen die Geschäftsführer der UG ins Transparenzregister eingetragen werden.
Wie erfolgt die Eintragung?
- Die Anmeldung erfolgt online über das Portal des Transparenzregisters.
- Die Eintragung bei der Gründung ist kostenlos.
- Ab dem Folgejahr wird jedoch eine jährliche Gebühr fällig.
Da die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte dieser Schritt unmittelbar nach der Gründung erledigt werden, um Bußgelder zu vermeiden.
UG online gründen – Digitale Möglichkeiten nutzen
Seit dem 1. August 2022 ist es in Deutschland möglich, eine Unternehmergesellschaft (UG) vollständig online zu gründen. Mit dem neuen Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) wurde das Verfahren vereinfacht, sodass ein persönlicher Termin beim Notar nicht mehr zwingend erforderlich ist. Stattdessen erfolgt die Beurkundung über eine Videokonferenz.
Wie funktioniert die Online-Gründung?
Unterlagen vorbereiten & einreichen
Die erforderlichen Dokumente werden im Vorfeld an den Notar gesendet, der diese elektronisch aufbereitet.Videokonferenz mit dem Notar
In einem Online-Meeting verliest der Notar die Urkunde. Anschließend erfolgt die digitale Unterschrift der Gesellschafter mittels einer Fern-Signatur.Eintragung ins Handelsregister
Nach der Beurkundung übermittelt der Notar alle Dokumente an das zuständige Handelsregister, wie es auch beim herkömmlichen Verfahren der Fall ist.
Vorteile der Online-Gründung
- Keine Anreise erforderlich – die Beurkundung kann ortsunabhängig erfolgen.
- Flexiblere Terminfindung – die Koordination zwischen Notar und Gesellschaftern wird erleichtert.
- Zeit- und Kostenersparnis – weniger Verwaltungsaufwand, keine Reisekosten.
Komplette Unterstützung für eine schnelle Gründung
Wer den Gründungsprozess zusätzlich beschleunigen und sich um organisatorische Details nicht selbst kümmern möchte, kann auf ein Gründungsservice-Paket zurückgreifen. Solche Angebote helfen nicht nur bei der Vertragsgestaltung, sondern auch bei der Eröffnung des Geschäftskontos und der Behördenanmeldung, sodass die UG schnell und unkompliziert startklar ist.